Bekämpfung von Kinderehen in Deutschland

© UNICEF UN0297707 Adriko

zum Projekt 'Ending Child Marriage' von Zonta International

Zahlen, Daten, Fakten

  • Datenlage zur Anzahl von Kinderehen ist in Deutschland lückenhaft und unsicher, hohe Dunkelziffer vermutet
  • Am 31.12.2018 waren 540 verheiratete Minderjährige gemeldet, davon 485 weiblich. Familienstand von 29.630 Minderjährigen unklar
  • Zahlen rückläufig, wohl wegen der gesunkenen Flüchtlingszahlen
  • Häufigste genannte Nationalitäten: Syrien, Afghanistan, Irak, Rumänien und Griechenland
  • Kinderehen in Deutschland am häufigsten in Bayern und Nordrhein-Westfalen
  • Zwangsheirat und Kinderehe in Deutschland eng verknüpft

Rechtslage

  • Zwangsheirat und Kinderehe in Deutschland gesetzlich verboten, seit 2011 auch für Ausländer, die sich (auch vorübergehend) in Deutschland aufhalten
  • 2017 wurde das Mindestheiratsalter für deutsche und nicht-deutsche Staatsangehörige auf 18 Jahre festgesetzt
  • Ehen zwischen Minderjährigen sind entweder nichtig (bei unter 16jährigen) oder aufhebbar (zwischen 16 und 18 Jahren), das gilt auch für nach ausländischen Recht geschlossene Ehen
  • Die Behörden sind verpflichtet, die Nichtigkeit erklären zu lassen oder die Aufhebung zu beantragen
  • Abwägungsspielräume aktuell gering, keine Einzelfallbetrachtung möglich, kein Raum für alternative Handlungsmöglichkeiten (z.B. Bestellen eines Vormundes, Regelungen des Jugendschutzes)

Folgen

  • Auswirkungen einer für nichtig/unwirksam erklärten Ehe auf Unterhaltsansprüche, Vermögensausgleich, sowie beim Sorge- und Umgangsrecht für ehelich geborene Kinder, ggf. auch aufenthalts-/asylrechtliche Folgen, Erbrecht
  • Mehrere Grundrechte ggf. verletzt; auch der BGH hat den fehlenden Entscheidungsspielraum anlässlich eines Falles festgestellt und legt die Frage dem BVerfG vor
  • Weitere Kritikpunkte: fehlende Strukturen in den Behörden, um die Gesetze wirksam umzusetzen, fehlendes Personal, unzureichende Schulungen (insbes. in Flüchtlingseinrichtungen)
  • Hilfe bekommen Betroffene bei allgemeinen Frauen-, Beratungs- und Schutzstellen, oftmals Krisenstellen, die auch bei Gewalterfahrung helfen und Bildungsangebote machen

 

Zusammenstellung der Informationen: Arbeitskreis 'Advocacy' der UdZC
Text: Christiane Lemberg | ZC Hamburg |
Vorsitzende Arbeitskreis 'Advocacy' 2018 - 2020 | Delegierte im LFR Hamburg
Hildegard Kusicka | ZC Tübingen | Delegierte im LFR Baden-Württemberg